Kurzer Abriss der sächsischen Polizeigeschichte

Am 31.01.1765 erlässt Prinz Xaver eine Verordnung durch die für Dresden eine            "Kurfürstliche Polizeikommission" eingesetzt wird. Diese besteht zunächst aus fünf kurfürstlichen Räten. Später kommen dazu der kurfürstliche Oberamtmann sowie
mehrere Abgeordnete des Rates.

 
1809 wird in Sachsen, in Fortsetzung der Verstaatlichung der Polizei, eine nach Kreisen geordnete "Gendarmerie" aufgestellt. Später entsteht daraus das "Landgendarmeriekorps", welches im Gegensatz zu anderen deutschen Ländern nicht militärisch organisiert war. 

Mit der Errichtungsanordnung vom 01.11.1810 gründet der Rat der Stadt Leipzig ein "besonders Polizey-Amt" welches unter Leitung zweier Ratsmitglieder steht. Dies kann man als Geburtsstunde der sächsischen Kommunalpolizei (Gemeindepolizei) betrachten. Näheres zur Leipziger Polizeigeschichte finden Sie auf der Homepage von Gerd Müller unter www.leipzig-polizeigeschichte.de

Als Sachsen nach den napoleonischen Kriegen unter preußischer Herrschaft steht wird die kurfürstliche Polizeikommission am 24.01.1814 aufgelöst. An ihre Stelle tritt das "Stadtpolizei-kollegium". Am 02.12.1817 bestimmt der zurückgekehrte König Friedrich August dessen Weiterbestehen unter Verstärkung seines eigenen Einflusses. Ein königlicher Präsident steht an seiner Spitze – die sächsische Landespolizei beginnt zu entstehen.

Am 01.05.1853 übernimmt der Staat die Verwaltung der Sicherheitspolizei in Dresden, die "Königliche Polizeidirektion Dresden" wird gegründet.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstehen in weiteren sächsischen Städten (z.B. Chemnitz, Plauen und Zwickau) "Polizei-Ämter".

In Folge des ersten Weltkrieges kommt es am 09.11.1918 zur Staatsumwälzung in Sachsen, welche sich auch auf die sächsische Polizei auswirkt. Die "Landessicherheitspolizei" entsteht im September 1919 und besteht ihre erste Bewährungsprobe beim Kapp-Putsch am 15.03.1920. Mit Wirkung vom 22.09.1920 wird die Landessicherheitspolizei aufgelöst und durch die "Landespolizei" ersetzt.


Die kommunalen Polizeiämter der Städte Leipzig, Chemnitz und Plauen werden am 01.10.1922 verstaatlicht.


Am 26.09.1923 wird über Sachsen der Ausnahmezustand verhängt. Bis zu dessen Aufhebung am 01.05.1924 untersteht die Polizei dem militärischen Befehlshaber Generalleutnant Müller.


Mit dem Schutzpolizeigesetz vom 15.03.1928 erfolgt eine erneute Umorganisation der sächsischen Polizei. Die Polizei wird verschmolzen. Die Staatspolizeiverwaltung wird am 20.09.1928 aufgelöst, das Ministerium des Innern übernimmt die Aufgaben der Verwaltung der Polizei.


Mit Gesetz vom 30.01.1934 gehen die Hoheitsrechte der deutschen Länder auf das Reich über, am 01.04.1935 wird die Landespolizei der Befehlsgewalt des Reiches unterstellt.


Nach Kriegsende am 08.05.1945 brechen vorhandene Polizeistrukturen zusammen. Hoheitsrechte gehen zunächst an die Besatzungsmächte über. Polizeiliche Aufgaben werden in Sachsen durch Befehle der Sowjetischen Militär-Administratur (SMAD) geregelt.


Die "Deutsche Volkspolizei" entsteht im Juni 1945


Am 30.06.1946 wird nach dem SMAD-Befehl Nr. 212 die "Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI)" gegründet, in die die vorhandenen polizeilichen Strukturen eingegliedert werden.


Am 23.07.1952 tritt in der damaligen DDR das "Gesetz über Veränderungen im Staatsaufbau der DDR" in Kraft. Die Länder in der damaligen DDR werden abgeschafft, es werden Bezirke gegründet. 


Mit dem 03.10.1990, dem Tag der Deutschen Einheit und unter Vorziehen des Gesetzes über die Neuschaffung der Länder auf dem Territorium der ehemaligen DDR, entsteht mit dem genannten Datum auch der "Freistaat Sachsen". Dies hat auch die Neugründung der "Landespolizei" entsprechend dem föderalen System der Bundesrepublik zur Folge.